PV Buch-Update

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EEG-Vergütungssätze für neue Anlagen

Die Vergütungshöhe ist abhängig vom Monat der Inbetriebnahme und gilt dann jeweils für den gesamten Förderzeitraum, also im Inbetriebnahmejahr und weitere 20 Kalenderjahre. Die angegebenen Beträge gelten pro ins Netz eingespeiste Kilowattstunde.

Näheres ➔ hier auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Inbetriebnahme ab 30. Juli 2022 bis Januar 2024

(Stand: 30. Juli 2022)

Nach dem geänderten EEG werden die Vergütungssätze erhöht und bleiben dann bis voraussichtlich Januar 2024 gleich. Außerdem wurde eine Vergütung für Volleinspeiseanlage (ohne Eigenverbrauch) eingeführt.

bis 10 kWp:
8,2 ct bei Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch
13 ct bei Volleinspeisung (gesamter erzeugter Strom ins Netz)

bis 40 kWp:
7,1 ct Überschusseinspeisung
10,9 ct Volleinspeisung

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